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Überblick · BMF-Referentenentwurf

Kassenpflicht 2028: Was der Entwurf vorsieht.

Ab 1. Januar 2028 könnte für Betriebe ab 100.000 € Gesamtumsatz eine elektronische Kasse mit TSE Pflicht werden. Hier die wichtigsten Punkte aus dem BMF-Entwurf, kurz zusammengefasst.

Was plant das Bundesfinanzministerium?

Am 7. August 2026 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts veröffentlicht.

Damit soll die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kassenpflicht ab 100.000 Euro gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist auch, Steuerhinterziehung bei Kasseneinnahmen zu erschweren.

Im Koalitionsvertrag war noch der 1. Januar 2027 als Starttermin genannt. Der veröffentlichte Referentenentwurf vom 7. August 2026 sieht für die Kassenpflicht und die digitale Belegbereitstellung den 1. Januar 2028 vor.

Kern laut Entwurf (§ 146b AO-E): Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften und einem Gesamtumsatz über 100.000 € im Kalenderjahr (Umsatz im Sinne von § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG) müssen ein elektronisches Aufzeichnungssystem nach § 146a AO nutzen. Das ist eine manipulationssichere elektronische Kasse mit zertifizierter TSE. Die offene Ladenkasse entfällt für Betroffene.

Zusätzlich: Die papierhafte Belegausgabepflicht soll zum 1. Januar 2028 durch eine Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden (z. B. digitaler Beleg; Papier auf Wunsch weiter möglich). Für Ausnahmen von der Kassenpflicht liegt ein Diskussionsentwurf einer Verordnung vor.

Aktueller Stand: Referentenentwurf, noch kein geltendes Gesetz. Wo vom Entwurf die Rede ist, kann sich noch etwas ändern. Details und PDFs findest du unten.

Die wichtigsten Punkte

Die Kurzfassung nach dem aktuellen BMF-Text. So behältst du den Überblick.

Wen trifft das?

Schnell-Einschätzung

Ungefähren Jahresumsatz wählen.

Geplante Grenze: ab 100.000 € Jahresumsatz ein elektronisches Kassensystem · ca. 8.300 €/Monat · ca. 330 €/Tag (300 Verkaufstage)

Gut vorbereitet starten

Wer früh plant, vermeidet Engpässe und hat den Alltag an der Kasse schneller im Griff.

Offizielle Quellen

BMF, geltendes Steuerrecht und fachliche Einordnung. Bitte prüfe dort den aktuellen Stand. Stand dieser Seite: September 2026.

  1. BMF

    BMF – Gesetzesvorhaben (Übersicht). 7. August 2026: Kurzbeschreibung, Referentenentwurf, Diskussionsentwurf Ausnahmeverordnung, Verbändeanschreiben. bundesfinanzministerium.de

  2. PDF

    Referentenentwurf (PDF, BMF). Volltext inkl. geplanter § 146b AO-E „Kassenpflicht“, Start 1. 1. 2028, Mitteilungspflichten und weiterer Maßnahmen. Referentenentwurf (PDF)

  3. Ausnahme-VO

    Diskussionsentwurf Ausnahmeverordnung (PDF, BMF). Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung (KassenPflAusnV) – Entwurf zu Ausnahmen. Diskussionsentwurf (PDF)

  4. IHK

    IHK Darmstadt – Fachartikel. 14. August 2026: Überblick zu 100.000 €, Start 2028 und digitalem Beleg. ihk.de/darmstadt

  5. § 146a AO

    § 146a AO – Elektronische Aufzeichnungssysteme. Geltendes Recht: Grundlage für elektronische Kassen und TSE (gesetze-im-internet.de). § 146a AO lesen

  6. KassenSichV

    Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Geltendes Recht zu technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme. KassenSichV lesen

Stand dieser Seite: September 2026, basierend auf dem veröffentlichten BMF-Referentenentwurf. Details können sich noch ändern; die Quellen oben führen zu den Originaltexten. Bei Fragen zu Kasse, TSE und Einrichtung bin ich erreichbar.

Häufig dazu gefragt

Ist die Kassenpflicht 2028 schon Gesetz?

Nein. Es liegt ein Referentenentwurf des BMF vom 7. August 2026 vor. Der Start ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Details können sich noch ändern.

Ab welchem Umsatz soll die Pflicht greifen?

Laut Entwurf bei mehr als 100.000 € Gesamtumsatz im Kalenderjahr (§ 146b Abs. 1 AO-E), grob ca. 8.300 € im Monat bzw. ca. 330 € am Tag (bei 300 Verkaufstagen/Jahr).

Kannst du mir sagen, ob ich betroffen bin?

Mit der Schnell-Einschätzung bekommst du eine grobe Orientierung am Entwurf. Wenn du umstellen möchtest, helfe ich dir bei Kassensystem, TSE und Einrichtung, persönlich vor Ort.

Muss ich heute noch eine Kasse kaufen?

Nein, nicht gleich morgen. Schau dir zuerst den Entwurf und deinen Umsatz an. Steht eine Umstellung bevor, plane Technik und Termine lieber früh, statt alles auf den letzten Moment zu schieben.

Woher stammen die Angaben?

Aus den veröffentlichten BMF-Entwürfen und geltendem Steuerrecht. Alle Quellen unter Offizielle Quellen.